Die Verantwortung des Züchters

ParagraphenSeit etlichen Jahren gibt es nun Gentests für die Erbkrankheiten Cerebellare Abiotrophie (CA) und den schweren kombinierten Immundefekt (SCID). Vielerlei Aufklärungsarbeit wurde unternommen, um den Züchtern den Erbgang nahezubringen, und ihnen zu erklären, wie man vermeiden kann, daß erkrankte Fohlen zur Welt kommen. Dank dieser Gentests hat auch endlich die Hexenjagd auf Trägertiere aufgehört, denn heute kann jeder den Status eines potentiellen Zuchttieres ermitteln lassen, und mit dieser Information gezielt auf Partnersuche gehen. Und rückt ein Hengsthalter nicht damit heraus, so ist man gut beraten, die Hände von diesem Hengst – und seinem Besitzer – zu lassen.
Doch trotz dieser Anstrengungen gibt es tatsächlich Leute (ich möchte sie nicht “Züchter” nennen, denn das sie sind ganz offensichtlich nicht), die aus Fahrlässigkeit oder ganz bewußt zwei Trägertiere miteinander anpaaren und damit mit einer 25 %-igen Wahrscheinlichkeit ein betroffenes, d.h. erkranktes Fohlen in Kauf nehmen. Schlimmer noch, im Fall von CA wurde sogar ein CA/CA-Tier zur Zucht verwendet und mit einem CA-Träger angepaart, was die Wahrscheinlichkeit auf 50% erhöht!
Der Verband sieht sich derzeit nicht in der Lage, derartige Verstöße gegen Ethik und Moral, gegen den gesunden Menschenverstand und gegen das Tierschutzgesetz zu ahnden, weil in der Zuchtbuchordnung nichts dergleichen vorgesehen ist. Dies nachzuholen ist dringend geboten.
Was aber nicht nachvollziehbar ist, ist die Verharmlosung, mit der der Verband auf die Aufdeckung von insgesamt 27 Fohlen in sechs Zuchtjahren reagiert, die aus “Träger x Träger”-Anpaarungen entstanden sind. Derartige “Risiko-Anpaarungen” hätte man aufs Schärfste verurteilen müssen, wenn schon rechtlich betrachtet keine Sanktionen ausgesprochen werden können. Stattdessen heißt es “Die Anpaarung von Anlageträgern nimmt über die Jahre ab.” Im Klartext heißt das, von acht Fohlen in 2010, waren es noch sechs in 2016, insgesamt aber blieb die Anzahl dieser Anpaarungen seit 2012 nahezu konstant, und eine Züchterin hebt sich sogar durch 13 Anpaarungen in sechs Zuchtjahren besonders negativ hervor.
Mit der Zucht eines Fohlens übernimmt der Züchter die Verantwortung für ein Lebewesen. Diese Verantwortung beginnt bereits mit der Zuchtplanung und dabei ist es die verdammte Pflicht eines jeden Züchters, sich wissenschaftlich auf dem neuesten Stand zu halten, Testergebnisse in der Zuchtplanung zu berücksichtigen, damit Krankheiten wie CA oder SCID nicht unnötige Opfer fordern.
Gudrun Waiditschka